
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland normiert in Artikel 1 die Würde des Menschen als unantastbar. Mit Blick auf die derzeitigen Wahlerfolge der so genannten Alternative für Deutschland (kurz AfD), deren Funktionäre keinen Zweifel daran lassen, wie egal ihnen Menschwürde ist, ist die bereits länger laufende, politisch durchaus oft inkonsistente Debatte um eine rechtliche und rechtsstaatlich normierte Überprüfung der Verfassungskonformität dieser Partei mindestens nachvollziehbar. Argumente für oder gegen einen solchen Prüfauftrag und Prozess, der zu Recht mit absolut hohen Hürden versehen ist, werden und wurden juristisch und politisch auf Fachebene und nuanciert auch in der Zivilgesellschaft verhandelt. Das „Deutsches Institut für Menschenrechte“ hatte sich bereits im Juni 2023 mit einer stark untermauerten Analyse bzw. Studie unter dem Titel: „Warum die AfD verboten werden könnte“ öffentlich zu Wort gemeldet.
Mehr als ein Jahr bzw. drei für die AfD sehr erfolgreiche, ostdeutsche Kommunal- und Landtagswahlen später, nimmt zumindest die politisch öffentlich geführte Debatte wieder Fahrt auf. Unglücklicherweise in einer Zeit, in der vor allem für die Anhänger*innen und Wähler*innen der Partei AfD sehr deutlich vor Augen geführt wurde, wie selbstwirksam es sich anfühlen kann, das Kreuz dort zu machen. Bundesweite Aufmerksamkeit ist garantiert. Konnte sogar einkalkuliert werden. Die Medien berichten landauf, landab. Man fühlt sich sichtbar, ernst genommen. Und Vertreter*innen anderer Parteien übernehmen gleich noch den rassistischen Ton des Originals. Alles in Allem ein stattliches Happening. Demokratische Wahlen verkommen leider seit Bestehen der AfD zum Event. Festzelte und deutsches Bier in Maaßen oder in Massen. Je nach Geschmack.
Dass die meisten der Wähler*innen bei diesem öffentlich wirksamen Event gegen ihre ureigensten Interessen wählen, einer Partei ihre Stimme geben, die das Schlimmste und Unangenehmste aus neoliberaler FDP und extrem, rechter NPD in sich vereint und damit nicht nur sich selbst sondern auch die Menschenwürde mit Füßen treten, soll hier nicht verhandelt, aber mindestens erwähnt werden.
Das verkürzte mediale und politische Framing auf die Formel „AfD Verbot“ ist brandgefährlich. Dennoch ist es jetzt an der Zeit, dass die Selbstverteidigung unserer Demokratie auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien vorangebracht wird.
Zu den Fakten. Einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungswidrigkeit einer Partei können entweder der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung oder der Bundesrat beantragen. Ein Verbot obliegt der höchstrichterlichen Rechtsprechung, also dem Bundesverfassungsgericht. Wenn jetzt also Abgeordnete des Deutschen Bundestags überzeugende Argumente vorlegen und eine Mehrheit der Abgeordneten einem entsprechenden Antrag folgt, wird das Bundesverfassungsgericht den Antrag zu prüfen haben. Alles in allem ist das also ein hochdemokratischer Vorgang, der ja wie schon beschrieben, nicht ohne Grund mit hohen Hürden verbunden ist.
Wenn in einigen Print oder Onlinemedien jetzt also in den Überschriften steht, dass der Bundestag die AfD verbieten will, dann ist das nicht nur verkürzt, sondern eine Falschmeldung. Ob aus Unwissenheit mangels Recherche oder aus gründlicher Abwägung, ist hierbei nicht entscheidend. Richtig müsste die Überschrift heißen:
Demokratischer Rechtsstaat handlungsfähig. Bundestag beantragt nach Debatte und demokratischer Beschlussfassung, die Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD beim Bundesverfassungsgericht.
Wie das gesamte Verfahren am Ende ausgeht, ob das Bundesverfassungsgericht nach mehrjähriger Beweisaufnahme, zu erwartenden juristischen Gutachten und Gegengutachten, eine ausreichende Grundlage für ein Verbot der AfD erkennt, ist unbekannt. Klar ist nur, die Funktionäre der AfD werden erfahrungsgemäß, denn das tun sie immer, sich zu Opfern erklären. Es wird mediale und politische Inszenierungen für die eigene Anhängerschaft geben. Die Anhängerschaft wird wütend und angestachelt werden und von Rassismus bedrohte Menschen, sowieso schon marginalisierte Gruppen geraten möglicherweise noch stärker in den Fokus von Anhänger*innen, die bereit sind, Gewalt als Mittel für die Durchsetzung der eigenen Ziele anzuwenden. Der Rechtsstaat ist hier gefragt. Extrem rechte Strukturen, mit Waffen und Feindeslisten müssen endlich ausgehoben werden. Das sind Themen von anderen Veröffentlichungen. Ich will nur, zumindest an dieser Stelle auf die anstehenden Verschärfungen der Situation hinweisen. Lösungen dafür, außer Selbstschutzstrukturen, habe ich leider keine.
Wird die Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, wofür sehr vieles spricht, würde das die rechtsextreme Szene, die ja unmittelbares Umfeld und Vorfeld der AfD ist, erheblich mit treffen. Feste, auch finanzielle Strukturen würden wegbrechen, wenn der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus alle Mandate auf allen Ebenen auf einen Schlag verlieren würde. Und es wäre eine deutliche Warnung und Grenzziehung für andere, neuere Parteien, welche bspw. den Namen ihrer Gründerin als Parteinamen wählen. Ich komm gerade nicht auf den Namen…
Was ein solcher Erfolg eines handlungsfähigen und demokratischen Rechtsstaates aber leider nicht vermag ist es, Rassismus und Menschenfeindlichkeit abzuschaffen. Dafür braucht es neben einer starken und wachsamen Zivilgesellschaft vor allem Parteien und Politiker*innen, von der Kommune bis in die Europäische Union, die bereit sind, unter Wahrung von Artikel 1 unseres Grundgesetzes, die Menschenwürde achtend und schützend, gemeinsam mit den Menschen im Land und in ganz Europa die Zukunft, partizipativ zu gestalten.
Die anstehende öffentliche Debatte über die gesichert rechtsextremistische Partei, die auf Verfassungskonformität geprüft wird, wird ausreichend Anlass geben, ins Gespräch zu kommen.
Der Weg ist das Ziel…. Oder?