Pressemitteilung vom 25.01.2012
Folgende Pressemeldung wurde heute bundesweit durch eine Gruppe von antifaschistisch Aktiven aus Göttingen und Thüringen herausgegeben. Es geht um einen Vorfall von dem auch ich im letzten Jahr betroffen war. Aber lest selbst.
Das Verhalten der Polizei am 03.09.2011 in Leinefelde gegen antifaschistische Demonstrierende und Demonstationsbeobachter_innen wird nun ein juristisches Nachspiel haben. Von Einkesselungen und Personalienfeststellungen betroffene Personen aus Göttingen haben heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar erhoben. Die Polizei war massiv gegen eine Demonstration vorgegangen, die sich gegen den vom Rechtsextremisten Thorsten Heise organisierten Heimattag in Leinefelde wendete. Etwa 80 Personen wurden im letzten Jahr ohne nachvollziehbaren Grund eingekesselt, videografiert und der Personalienfeststellung zugeführt.
Dazu erklärt Roland Laich von der Göttinger Bürgerrechtsorganisation „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“:
„Wir waren mit vier beobachtenden Personen vor Ort. Naturgemäß nehmen wir nicht an Demonstrationen teil, sondern dokumentieren das Geschehen. Aber auch wir fanden uns im Polizeikessel wieder. Teilweise wurden wir sogar unter Gewaltandrohung hineingedrängt.“
Einer der Betroffenen, Arndt K. der das Klageverfahren als Teilnehmer der Demonstration betreibt, erklärt: „Wir befanden uns als Demonstrationszug völlig friedlich bereits auf dem Rückweg zum Bahnhof als wir ohne erkennbaren Grund eingekesselt wurden. Dieses unverhältnismäßige Handeln der Polizei lasse ich jetzt juristisch prüfen.“
Eine weitere Klage wird vom Anmelder der friedlichen Demonstration, die am Vormittag in Leinefelde unter Beteiligung unter anderem der Thüringer Sozialministerin Heike Taubert stattfand, eingereicht. Bei dieser Demonstration wurden durch die Polizei, trotz mehrfacher Unterlassungsaufforderungen des Anmelders, fast durchgehend Videoaufnahmen oder ebenso rechtswidrige Videoübertragungen gefertigt.
Die Klagen werden vertreten durch die beiden Rechtsanwälte Kristin Pietrzyk aus Jena und Sven Adam aus Göttingen.
Zu den eingereichten Klagen erklärt Rechtsanwalt Sven Adam:
„Jedes polizeiliche Handeln bedarf einer rechtlichen Grundlage. Die Einkesselung und Personalienfeststellungen sind mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unhaltbar. Weder für das Festhalten und Erfassen sich gesetzeskonform verhaltender Bürger_innen, noch für das abschreckende Einwirken auf eine friedliche Spontandemonstration können wir in diesem Fall eine Rechtsgrundlage erkennen.
Die Thüringer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk erklärt abschließend:
Wir werden nicht hinnehmen, dass rechtswidriges Verhalten der Polizei unaufgeklärt bleibt. Deshalb werden diese Vorfälle jetzt Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Wir wollen vor allem Öffentlichkeit herstellen und damit dafür sorgen, dass sich eben auch die Polizei an Rechtssprechung und Gesetzen orientiert. Einen solchen Umgang mit friedlich demonstrierenden Bürgern, wie in Leinefelde im letzten Jahr, darf es einfach nicht wieder geben.
Ich drücke den Kläger_innen die Daumen, dass ihre Anliegen auch öffentlich gehört werden und sie vor Gericht Erfolg haben und werde auch über den Ausgang der Verfahren hier berichten.