Keine Enteignung der GKV durch Minister Spahn zulassen! – Nicht diejenigen bestrafen, die solide und vorausschauend geplant haben.

Wie versprochen machen wir weiter Druck um die Schadensersatzlose Enteignung der Gesetzlich Krankenversicherten durch die Bundesminister Jens Spahn und Olaf Scholz zu verhindern. Deshalb hat der AOK Verwaltungsrat eine entsprechende Resolution verabschiedet, die ich hiermit dokumentieren will. In Gesprächen mit den Ministerpräsidenten und zuständigen Ministerinnen von Sachsen und Thüringen werden wir deutlich machen, dass dieser Weg der Bundesregierung nicht nur undemokratisch sondern auch noch absolut schädlich für die Versicherten und Arbeitgeber*innen ist. Wir sind alle miteinander überzeugt, diese Pläne noch stoppen zu können.
Die Bundesregierung hat im Juni im Koalitionsausschuss im Rahmen der Sozialgarantie 2021 zugesagt, dass die Sozialabgaben im Jahr 2021 nicht über die 40-Prozent-Marke steigen sollen. Dadurch sollten die Versicherten und Arbeitgeber zusätzlich zu den Herausforderungen der Corona-Krise nicht weiter finanziell belastet werden. Statt die in der gesetzlichen Krankenversicherung entstandenen Fehlbeträge, die maßgeblich auf die erheblichen Leistungsausweitungen in der aktuellen Legislaturperiode zurückzuführen sind, aus Steuermitteln zu finanzieren, sieht der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Sozialgarantie nun einen massiven Eingriff in die Rücklagen der Krankenkassen vor. Statt der benötigten 16,6 Milliarden Euro sind im Bundeshaushalt nur fünf Milliarden Euro vorgesehen. Damit müssen die Beitragszahler mehr als zwei Drittel der „Sozialgarantie“ selbst bezahlen. Zusätzlich wird den gesetzlichen Krankenkassen und damit der sozialen Selbstverwaltung ein noch strengeres Verbot der Beitragssatzerhöhung auferlegt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der AOK PLUS halten das vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Maßnahmenpaket in Gänze für ungeeignet und sehen darin eine Gefahr für die soziale Mitbestimmung des Gesundheitswesens in Deutschland. Gemeinsam fordern die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter:
Der Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und darf die Finanzierung von ureigenen Aufgaben des Staates nicht einseitig auf die Beitragszahler abwälzen!
Seit Jahren werden ureigene Aufgaben des Staates auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung abgewälzt. Dies ist unsozial und ungerecht. In der Corona-Pandemie wurden die Beitragszahler durch zusätzliche staatliche Aufgaben (Finanzierung von Schutzausrüstungen, Tests und Schutzschirme für Leistungserbringer) belastet. Der aktuelle Bundeszuschuss deckt die damit verbundenen Ausgaben für diese und die generellen versicherungsfremden Leistungen bei weitem nicht. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind aus Steuermitteln zu finanzieren. Wir fordern daher, den Steuerzuschuss des Bundes um mindestens 10 Milliarden Euro pro Jahr und dauerhaft zu erhöhen! Ansonsten sind deutlich steigende Krankenversicherungsbeiträge die Folge.
Die Selbstverwaltung nicht beschädigen, sie braucht Handlungsfreiheit und keine Bevormundung!
Die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat der AOK PLUS haben gemeinsam in den vergangenen Jahren einen Weg gefunden, um auf der einen Seite einen möglichst günstigen Beitragssatz anbieten zu können und gleichzeitig genügend Freiraum für Investitionen durch entsprechende Rücklagen zu erhalten. Dieses vorausschauende und verantwortungsvolle Handeln soll nun durch eine quasi staatliche Enteignung bestraft werden. Darüber hinaus geht jegliches Vertrauen in die Verlässlichkeit des politischen Handelns verloren. Vor der Wahl im kommenden Jahr bedient sich der Staat bei den Rücklagen der Krankenkassen, um die strukturellen Defizite zu kaschieren. Als Säule des demokratischen Systems in Deutschlands spielt die Selbstverwaltung eine tragende Rolle und die Mitglieder wissen um ihre Verantwortung. Über die soziale Selbstverwaltung haben die Menschen ein Mitspracherecht, wenn es um das Gesundheitssystem geht. Dieses Mitspracherecht wird jetzt weiter beschnitten. Wir fordern daher die Politik auf, das Prinzip der Selbstverwaltung zurespektieren und den handelnden Akteuren wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen!
Die Corona-Pandemie nicht als Ausrede für die überzogene Ausgabenpolitik der letzten Jahre missbrauchen!
Die vergangenen Jahre sind geprägt von einer Vielzahl von Gesetzen, die zwar mit deutlich höheren Ausgaben verbunden sind, aber meist keine oder nur eine geringe Verbesserung für die Versorgung der Versicherten bewirken. Die Einnahmen sind in diesem Zeitraum zwar auch gestiegen, jedoch nicht in gleichem Umfang wie die zusätzlichen Ausgaben. Nun die Corona-Pandemie für diese Lücke in der Finanzierung verantwortlich zu machen und zu drastischen „Sondermaßnahmen“ zu greifen, ist nicht nur unredlich, sondern gefährdet die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems in den kommenden Jahren. Wir erwarten von verantwortungsbewussten Politikern, sich nicht nur als Verkäufer von guten Nachrichten zu präsentieren, sondern auch für die Konsequenzen ihres Handelns einzustehen!
Keine Enteignung zulassen! – Nicht diejenigen bestrafen, die solide und vorausschauend geplant haben
Solidarität kann nur ausgeübt, nicht jedoch staatlich verordnet werden! Wenn die Rücklagen der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung eingezogen und nach dem Gusto des Staates umverteilt werden, dann ist dies keine Solidarität. Solche Mechanismen kennt man sonst nur aus Ländern, deren Gesundheitssysteme rein staatlich organisiert sind. Jede Krankenkasse versucht für ihre Versicherten den Dreiklang aus guten Leistungen, optimalem Service und attraktivem Zusatzbeitrag zu gestalten. Nun werden die Kassen und deren Beitragszahler bestraft, die solide und vorausschauend geplant haben. Dabei gibt es innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bereits Regelungen, untereinander und füreinander solidarisch einzustehen. Dazu braucht es keine Intervention der Politik! Wir fordern daher, jegliche Eingriffe des Staates in Rücklagen der Beitragszahler und die Verantwortungsbereiche der Selbstverwaltung zu unterlassen!
Der Verwaltungsrat der AOK Plus Thüringen am 13.10.2020