Niemanden treffen und wenn doch Maske auf und Abstand halten. Die Regelungen der Corona Verordnung(en), zur Vermeidung von Infektionen, in ganz einfacher Sprache.

10. Januar 2021
Zusammenfassung der Verordnungen

Moin. Es ist Sonntag der 10. Januar 2021. Am Wochenende wurden wieder die neuen Verordnungen veröffentlicht, die uns in einem Dschungel an Paragraphen auffordern, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. Da selbst ich mich mitunter schwer tue überhaupt noch durchzusehen, habe ich versucht die Paragraphen in einfache Sprache zu übersetzen. Ich gehe nur auf das Relevante für Einzelne ein und kommentiere möglichst wenig. Grundlage dafür ist die Thüringer Verordnung, die vom 10. bis 31. Januar 2021 Gültigkeit hat.

Paragraph 1: Anwendungsvorrang. Ist wichtig für Menschen die Lust haben Verordnungen zu vergleichen und zu schauen ob Fehler gemacht wurden in den Formulieren. Grundsatz: Alles was Neu ist gilt. Alles was nicht neu geregelt wird, gilt in alter Form weiter.

Paragraph 2: Grundsatz. Bleibt zu Hause und geht nur raus wenn es nötig ist. Trefft keine weiteren Menschen. Eure Arbeitgeber*innen werden von der Regierung noch gebeten, euch nicht so viel arbeiten zu lassen, oder im Homeoffice und vielleicht, wenn es geht und auch nur dann, den Laden dicht zu machen.

Paragraph 3: Kontaktbeschränkungen. Ihr dürft euch als Familie in der Öffentlichkeit aufhalten. Aber nur die in einem Haushalt zusammen wohnen. Dazu dürfen Menschen für die ihr ein rechtliches Sorge- oder Umgangsrecht habt. Außerdem darf noch eine Person dazu kommen, die nicht im Haushalt mit lebt. Außerdem steht da noch, welche wichtigen Menschen sich daran nicht halten müssen und das bei Eheschließungen und Beerdigungen davon abgewichen werden kann.

Paragraph 3 a: Ihr dürft in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken.

Paragraph 3 b: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr dürft ihr nicht raus. Ausnahmen gibt es eigentlich laut Verordnung für eigentlich Alles. Außer spazieren gehen oder auf ne Party. Aber die sind ja untersagt. Ich bin ehrlich. Diese Regelung verstehe ich überhaupt nicht.

Paragraph 3 c: Wenn ihr etwas einkaufen wollt, oder spazieren oder wandern oder einfach nur im Schnee rumspringen. Dann sollt ihr dafür im Umkreis von 15 km eurer Wohnung bleiben. Es ist aber nur eine Empfehlung. Die Landkreise können das aber verpflichtend anordnen. Hildburghausen hat’s schon gemacht.

Paragraph 4: Privat reisen und ins Hotel nein. Dienstlich ja.

Paragraph 5: Tragt eure Masken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen immer dann, wenn ihr Menschen begegnet. Egal wo und egal welche Uhrzeit. Zuhause, wenn jemand Symptome hat, solltet ihr das auch tun.

Paragraph 6: Veranstaltungen zum Vergnügen gibt es nicht. Religiöse Treffen müssen angemeldet werden und dort ist Gesang dann verboten.

Paragraph 6 a und 6 b: Regelt Versammlungen nach Grundgesetz Versammlungsfreiheit und Versammlungen von politischen Parteien. Wichtig für die Verantwortlichen und die wissen im Normalfall Bescheid. Außer die AfD. Denen ist das scheiß egal.

Paragraph 7 und 8: Regeln was alles geschlossen ist und dann mit Ausnahmen was alles intern arbeiten darf, damit ihr euch das dann kontaktlos abholen könnt.

Paragraph 9 a und b: Besuche von Personen in Alten- und Pflegeheimen sind nur für eine Person am Tag und mit vorherigem Schnelltest gestattet und die Mitarbeiter*innen der Einrichtungen werden regelmäßig getestet. Bildungszentrum sind geschlossen und es findet nur Aus- und Weiterbildung statt für diejenigen die nahe an einer Prüfung sind.

Paragraph 10 a: Alles was bisher an Bildungsarbeit außerhalb von Schule mit Kindern und Jugendlichen oder auch Erwachsenen stattfand, geht nur noch online. Es gibt auch keine Klassenfahrten. Alles was Übernachtungen möglich machen würde, ist sowieso geschlossen.

Paragraph 10 b: Schulen und Kindergärten sind geschlossen. Es gibt aber eine Notbetreuung. Da ich versprochen habe das in einfacher Sprache zu machen sage ich hier: Die Notbetreuung gibt es dann, wenn nachgewiesen wird, dass das Kind tatsächlich und überhaupt nicht betreut werden kann durch euch als Eltern. Das ist dann der Fall wenn ihr gezwungen seid außerhalb der eigenen Wohnung zu arbeiten. Für Schule gilt gleichermaßen eine Notbetreuung und zwar bis zu 6. Klasse. Schule findet aber auch während der Schließung statt. Die Aufgaben werden zu Hause erledigt und je nach dem wie gut die Schulen ausgestattet sind, sprechen die Lehrer*innen online mit den Kids. Zum Schluss noch: Falls ihr Eltern seid, die gereizt auf die Situation reagieren und zu Hause nicht klar kommt mit der Situation. Dann sprecht mit der Kita oder der Schule, bevor eure Kinder leiden.

Paragraph 11: Es gibt keinen Sport gemeinsam. Außer ihr verdient damit euren Lebensunterhalt. Dann darf aber niemand zuschauen, wie ihr bspw. auf Ski in einer Arena lauft und auf Scheiben schießt.

Paragraph 12: Das ist total einfach geregelt. Haltet ihr euch nicht an die Regelungen der Verordnung oder seid dafür verantwortlich, dass es Andere nicht tun. Dann geht ihr nicht über Los sondern zahlt 25.000 Euro an die Staatskasse. Eine Versteuerung wie bei einer Spende ist dabei nicht möglich.

Paragraph 13: Klartext. Wenn es nicht ausreicht und die Zahlen nicht runter gehen, kann das alles noch verschärft werden.

Paragraph 14: Die Regelungen schränken einige eurer Grundrechte ein. Welche Grundrechte das sind, steht dort in Artikeln des Grundgesetzes und der Landesverfassung.

Paragraph 15: Dort steht, dass alle Geschlechter gemeint sind mit der Verordnung. Das ist wichtig, da ja in einigen Punkten nur der männliche Teil der Bevölkerung angesprochen wird. Ich lass das mal so stehen.

Paragraph 16: Regelt, dass am 31. Januar die Verordnung endet.

Bitte bleibt gesund. Das steht nicht in der Verordnung sondern ist mein Abschluss dieses kleinen Serviceartikels.